Chronologie
Im Juni 2021 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Stromversorgungsgesetzes (StromVG) verabschiedet. Diese Revision zielt darauf ab, die Schweizer Stromversorgung auf erneuerbare Energiequellen umzustellen und somit einen bedeutenden Schritt zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 zu machen. Am 29. September 2023 hat das Parlament das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (sog. «Mantelerlass» oder «Stromgesetz») mit einer grossen Mehrheit angenommen, im Ständerat gar einstimmig. Die Stiftung Franz Weber hat zusammen mit anderen Organisationen das Referendum ergriffen und am 18. Januar 2024 die notwendigen Unterschriften eingereicht. Am 23. März 2024 haben die Delegierten der SVP beschlossen, das Stromgesetz abzulehnen, obwohl die grosse Mehrheit ihrer Parlamentsfraktion das Gesetz unterstützt hatte. Dieser neue Umstand ist relevant und rechtfertigt einen Sonderaufwand für ein Ja zum Stromgesetz, weil sich nun die Gegner Links und Rechts kumulieren könnten.
Eine enorme Chance für die Schweizer Energieversorgung
Das Stromgesetz beschleunigt den Ausbau der erneuerbaren Energien und stärkt die Versorgungssicherheit der Schweiz. Mit dieser Vorlage erhalten wir konkrete und ambitionierte Ausbauziele für die neuen erneuerbaren Energien (+ 35 TWh bis 2035 und + 45 TWh bis 2050). Die Wasserkraft, das Rückgrat der Stromversorgung, soll ihre Produktion auf 37,9 TWh im 2035 und auf 39,2 TWh im 2050 steigern. Auch die Energieeffizienz wird mit der Vorlage signifikant verbessert.
Das Stromgesetz verlängert die bestehenden Unterstützungsinstrumente und verbessert ihre Wirkung. Die Anreize stärker im Inland in erneuerbare Energien zu investieren, wird für die Branche und für Privatpersonen signifikant erhöht.
Zudem wird die Versorgungssicherheit mit speziell auf die Winterproduktion ausgerichteten zusätzlichen Wasserkraftwerken verbessert. Die 15 Wasserkraft-Projekte des runden Tisches und des Projektes Chlus erhalten eine Priorisierung mit dem nationalen Interesse und werden den dringend notwendigen Zubau von mehr Winterstrom ermöglichen. Das Gesetz vereinfacht zudem auch die Genehmigungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen in nationalem Interesse. Der Schutz der Biotope von nationaler Bedeutung bleibt gesichert.
Lokale Elektrizitätsgemeinschaften («LEG» oder sogenannte «Quartierstromlösungen») werden möglich, mit denen sich auch Mieterinnen und Mieter lokal mit günstigem, erneuerbarem Strom eindecken können. Das Instrument der lokalen Elektrizitätsgemeinschaften ermöglicht es, Solarstrom in der Nachbarschaft so zu nutzen, dass er direkt in die Wohnungen, Wärmepumpen und Elektroautos fliesst. Zudem werden die Bedingungen für die dezentrale Kurz- und Langzeitspeicherung wesentlich verbessert. Dies kann auch die vorgelagerten Netze entlasten und so Investitionen in Netzausbauten reduzieren.
Das Gesetz ermöglicht die längst fällige Digitalisierung des Stromnetzes. Sie etabliert einen Rahmen für den Energiedatenaustausch und den Schutz dieser Daten sowie für die nationale Energieinfrastruktur.
Schliesslich enthält das Gesetz erstmals Effizienzvorgaben für die Branche, um den Stromverbrauch zu optimieren. Nichtverbrauchte Energie ist und bleibt die umweltfreundlichste.
Fazit
Das Stromgesetz ist ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der Grünliberalen Energiestrategie (vgl. Energiestrategie 4E). Die Effizienz wird mit richtigen Anreizen verbessert, es erfolgt ein markanter Zubau Erneuerbarer Energie und eine Stärkung der Stromspeicher. Damit wird die Resilienz des Energiesystems der Schweiz verbessert und die Verhandlungsposition der Schweiz gegenüber der Europäischen Union für ein Stromabkommen gestärkt