Mittwoch, 4. Dezember 2013

Grünliberale beschliessen Vorstosspaket für liberale Reformen in der Gesellschaftspolitik

Bereits vor einigen Wochen haben die Grünliberalen die Lancierung eines Gegenvorschlags zur CVP-Initiative gegen die „Heiratsstrafe“ beschlossen, um die Verankerung eines veralteten und diskriminierenden Ehebegriffs in der Verfassung zu verhindern. Diese Forderung ist für die Grünliberalen eine Selbstverständlichkeit. Die Grünliberalen wollen in der Gesellschaftspolitik aber weitergehende liberale Reformen. Deshalb hat die Fraktion zusätzlich ein Vorstosspaket in diesem Bereich beschlossen. Mit zwei parlamentarischen Initiativen verlangen die Grünliberalen die Gleichstellung der verschiedenen Lebensgemeinschaften in der Verfassung. Weiter fordern die Grünliberalen die „Ehe für alle“, es sollen sämtliche gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften allen Paaren unabhängig vom Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung offen stehen.

"Alle die meinen, die eingetragene Partnerschaft sei eine gleichwertige Alternative zur Ehe, möchte ich fragen: Fänden Sie es romantisch, wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner Sie bei einem Abendessen Fragen würde: Möchtest du dich mit mir eintragen lassen?", fragt Kathrin Bertschy und begründet damit zugleich die Forderung nach einer "Ehe für alle".

 

Die parlamentarischen Initiativen der Grünliberalen verlangen, dass die Bundesverfassung wie folgt geändert wird:

 

Art. 8 Abs. 3bis (neu)

Die verschiedenen Lebensgemeinschaften sind einander gleichgestellt.

 

Art. 14 Recht auf Ehe, Lebensgemeinschaft und Familie

1 Das Recht auf Ehe, Lebensgemeinschaft und Familie ist gewährleistet.

2 Die gesetzlich geregelten Lebensgemeinschaften stehen Paaren unabhängig von ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung offen.

 

Mit der ersten Verfassungsänderung wird ein neues Grundrecht geschaffen, welches die Gleichstellung der verschiedenen Lebensgemeinschaften sicherstellt. Ungleichbehandlungen zwischen Ehepaaren, eingetragenen Partnerschaften und Konkubinaten im Steuer- und Sozialversicherungsrecht sollen damit nicht mehr zulässig sein. Mit der zweiten Verfassungsänderung soll gewährleistet werden, dass auch gleichgeschlechtliche Paare heiraten können. Menschen heiraten unter anderem, weil sie ihre Lebensgemeinschaft auf eine dauerhafte Basis stellen wollen, sich gegenseitig finanziell absichern und gegenüber der Gesellschaft ihre Verbundenheit ausdrücken möchten. Einem Teil der Gesellschaft in der Schweiz werden diese Rechte heute verweigert, ihnen steht eine Ehe zweiter Klasse in Form der eingetragenen Partnerschaft zur Verfügung. Diese Deklassierung ist mit einem liberalen Gesellschaftsbild und einem modernen Rechtsstaat unvereinbar.