Sonntag, 2. Oktober 2022

Änderung der Verordnung über die Krankenversicherung und Krankenpflege-Leistungsverordnung

Der jüngst kommunizierte Anstieg der Krankenkassenprämien legt den unmittelbaren und seit Jahren bekannten Handlungsbedarf dar. Massnahmen, die zu Kosteneinsparnissen führen, werden deshalb grundsätzlich unterstützt. Bei der Preisbildung von Nachfolgepräparaten (sog. Generika und Biosimilars) besteht ein wichtiger Hebel, um Kosteneinsparungen wahrnehmen zu können.

Wir unterstützen deshalb Massnahmen, die zu Preisabschlägen bei den Nachfolgepräparaten führen. Zugleich möchten wir daran erinnern, dass solche Massnahmen jeweils so ausgestaltet werden müssen, dass die Attraktivität des Schweizer Markts für ausländische Hersteller gewährleistet ist. Die verzögerte Beschaffung der Impfstoffe gegen die Affenpocken zeigt, dass die Schweiz kurzfristig auf Medikamente angewiesen sein kann, deren Beschaffung aufgrund der Kleinräumigkeit unseres Markts aber erschwert sein kann. Um den Zugang zu diesen Produkten sicherzustellen ist es deshalb in unserem Interesse, den Schweizer Markt auch für ausländische Hersteller attraktiv auszugestalten.

 

Bei der Aufnahme von neuartigen innovativen Medikamenten in die Spezialitätenliste orten wir Handlungsbedarf. Die Erfahrung zeigt, dass der Zugang zu Medikamenten durch den verzögerten Aufnahmeprozess oft nicht oder erst mit grosser Verzögerung erfolgt. Preisverhandlungen dürfen die Medikamenteneinführung nicht verzögern. Wir bevorzugen daher einen Systemwechsel, bei dem der sofortige Zugang für Patientinnen und Patienten nach der Zulassung durch die Swissmedic sichergestellt wird (Zero-Day). Das heisst, es muss ein Initialpreis festgelegt werden. Die nachfolgenden Preisverhandlungen inklusive Erfolgs- und Wirksamkeitskontrollen würden entsprechend zu Nach- oder Rückzahlungen führen. Die im aktuellen Entwurf vorgeschlagenen Änderungen in diesem Bereich erachten wir als zu wenig zukunftsweisend und lehnen sie daher ab. Hier braucht es fundamentale Anpassungen.