Donnerstag, 3. Mai 2018

Agrarpaket 2018

Die Grünliberalen begrüssen, dass die Änderungen einer ordentlichen Vernehmlassung unterzogen werden und nicht wie beim neuen Reglement zu den Ertragswertschätzungen ohne vorgängige Vernehmlassung vom Bundesrat erlassen werden. Letzteres geschah mit dem Argument, in der Arbeitsgruppe seien alle involvierten Kreise vertreten gewesen, was nicht zutrifft. Beim vorliegenden Verordnungspaket erfolgt richtigerweise keine direkte Verordnungsanpassung, trotz der vorbereitenden Arbeit von Arbeitsgruppen.

- Für Totalrevisionen von wichtigen Erlassen wie der Pflanzenschutzverordnung erachten die Grünliberalen eine separate Vernehmlassung als angezeigt.

 

- Im Bereich HODUFLU, dem Internetprogramm zur einheitlichen Verwaltung von Hof- und Recyclingdüngerverschiebungen in der Landwirtschaft, gibt es diverse Gesetzeslücken. Es besteht ein dringender Handlungsbedarf, welcher über das vorliegende Verordnungspaket hinausgeht und auch das Gewässerschutzgesetz umfasst. Dabei sind folgende Punkte anzugehen:

 

- Die Rolle von Zwischenhändlern ("Nährstoff-Pools") und deren Pflicht zur Erfassung von Nährstoffverschiebungen ist zu klären.

 

- Im Gewässerschutzgesetz ist der Anwendungsbereich zu erweitern, indem nicht nur "tierhaltende Betriebe" erfasst werden. Viele nicht tierhaltende Betriebe verwenden ebenfalls Nährstoffe. Das Gleiche gilt für nicht direktzahlungsempfangende Beteiligte.

 

- Die Aufgaben und Kompetenzen der Kantone sind zu erweitern, was die Einführung neuer Strafbestimmungen einschliesst.

 

- Allfällige Systemgrenzen sind besser im Gesetz zu definieren.