Mittwoch, 20. Januar 2021

Änderung des Militärgesetzes und der Armeeorganisation

Die Grünliberalen begrüssen die Bildung einer Teilstreitkraft (wie Heer oder Luftwaffe), die für den Cyberraum verantwortlich ist. Demgegenüber erachten sie einzelne Elemente der Vorlage als nicht gelungen. So werden insbesondere die Gründung einer neuen militärischen Luftfahrtbehörde und die Erweiterung der Unterstützung für Private abgelehnt.

Stellungnahme zu einzelnen Elementen der Vorlage

 

Weiterentwicklung der FUB in ein Kommando Cyber

Die Bildung einer Teilstreitkraft (wie Heer oder Luftwaffe), die für den Cyberraum verantwortlich ist, ist nötig. Gemäss Vorentwurf soll die Führungsunterstützungsbasis (FUB) in ein einsatzorientiertes, militärisches Kommando Cyber weiterentwickelt werden. Dieses soll im gesamten Aufgabenspektrum der Armee aus dem Stand und permanent Schlüsselfähigkeiten in den Bereichen Lagebild, Cyber bzw. Cyberabwehr, IKT-Leistungen, Führungsunterstützung, Kryptologie und elektronische Kriegführung verantworten.

 

Militärluftfahrtbehörde

Die Bildung einer neuen Militärluftfahrtbehörde wird durch die Grünliberalen abgelehnt. Gemäss Vorentwurf soll neben dem Bundesamt für Zivilluftfahrt eine unabhängige Militärluftfahrtbehörde (MAA) geschaffen werden, die für die militärische Luftfahrt zuständig sein soll.

 

Unterstützungsleistungen für zivile Behörden und private Organisationen

Der bundesrätliche Vorschlag sieht bei den Unterstützungsleistungen für zivile Behörden zwei wesentliche Änderungen vor: So soll ein Ausbildungsnutzen für die Truppe nicht mehr länger zwingende Voraussetzung für zivile Unterstützungsdienste der Armee sein, und es sollen solche in Zukunft auch von Rekruten absolviert werden können. Beides lehnen die Grünliberalen ab.

 

Einsatz von bewaffneten, zivilen Mitarbeitern für Sicherheitsbedürfnisse

Gemäss Vorentwurf soll im Gesetz klargestellt werden, dass zur Bewirtschaftung von Armeematerial auch dessen Schutz gehört.  Das ist zu begrüssen, insbesondere der Einschluss der Führungs- und -einsatzmittel. Der Einsatz von bewaffneten, zivilen Mitarbeitern für den Schutz des Armeematerials ist vernünftig, vorausgesetzt, ihre Rekrutierung, Ausbildung und Einsatz erfolgen so stringent und verantwortungsvoll wie möglich. Der Qualität und das Verantwortungsbewusstsein dieser Mitarbeiter sind sicherzustellen. Dies insbesondere mit einer psychologischen und physischen Beurteilung bei der Rekrutierung, regelmässigen Leistungsüberprüfungen sowie einer schriftliche Prüfung vor der definitiven Bewaffnung – ähnlich wie für den Wachtdienst. Weiter ist die Bewaffnung auf das erforderliche Personal zu beschränken.

 

Dienstbefreiung für unentbehrliche Tätigkeiten

Die Einführung einer einheitlichen Regelung für die Befreiung vom Militärdienst wegen unentbehrlichen Tätigkeiten wird begrüsst. Die Schwelle für die minimale Teilzeit ist mit 80 % jedoch zu hoch angesetzt. Die Grünliberalen beantragen eine Schwelle von 49 %.