Freitag, 8. Juni 2018

Zivilprozessordnung: Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung

Die Grünliberalen sind mit der Revisionsvorlage im Grundsatz einverstanden, insbesondere den Anpassungen im Kostenrecht. Dennoch bietet die Vorlage Raum für diverse Verbesserungen.

Die Grünliberalen sind mit der Revisionsvorlage im Grundsatz einverstanden. Sie begrüsst insbesondere, dass der Zugang zum Gericht durch Anpassungen im Kostenrecht verbessert werden soll. Die „Pay-wall“ der Justiz ist heute zu hoch, gerade für Personen aus dem Mittelstand und KMU. Zusätzlich beantragen die Grünliberalen die Einführung einer bundesrechtlichen Regelung der Gerichtkosten – eine „Gebührenverordnung ZPO“ –, dies analog zur Gebührenverordnung SchKG. Mittelfristig ist darüber hinaus eine einheitliche bundesrechtliche Tarifordnung für Parteientschädigungen anzustreben. Die Grünliberalen begrüssen die neuen Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes (erweiterte Verbandsklage und Gruppenvergleichsverfahren). Sie gehören zu einem modernen Zivilverfahrensrecht. Den Grünliberalen ist es aber wichtig, dass keine Sammelklagen à l’américaine eingeführt werden; entsprechend werden Schutzvorkehrungen begrüsst, um unberechtigten Klägerinteressen den Riegel zu schieben (z.B. Genehmigung von Gruppenvergleichen durch ein Gericht). Bezüglich der Nachführung und Korrektur der bundesgerichtlichen Rechtsprechung plädieren die Grünliberalen aus gesetzgebungspolitischen Gründen für Zurückhaltung. Aus Sicht der Grünliberalen sind folgende Punkte zusätzlich in die Vorlage aufzunehmen: Für professionelle Parteivertreter und Gerichte ist der elektronische Rechtsverkehr vorzuschreiben. Handelsgerichte sollen Verfahren auch auf Englisch durchführen können, um die Attraktivität des Gerichtsstands Schweiz zu verbessern. Zudem ist der Beitritt zum Haager Übereinkommen über Gerichtsstandsvereinbarungen zu prüfen.