Montag, 2. September 2019

Änderung des Umweltschutzgesetzes

Bei den Massnahmen sollte ein Fokus auf die Prävention gelegt werden. Es ist dafür zu sorgen, dass keine invasiven gebietsfremden Arten eingeführt und in Verkehr gebracht werden. Weiter ist der Handel zu verpflichten, Neophyten als solche zu kennzeichnen (sofern ihre Einfuhr erlaubt ist), damit die Abnehmer, insbesondere Privatpersonen, das bei der Auswahl berücksichtigen können. Zudem ist auf eine gute und verlässliche Information der Öffentlichkeit zum Thema hinzuwirken, z.B. mittels einer entsprechenden Webseite des Bundes, welche über die Neophyten, ihr Schadenspotenzial und v.a. die Bekämpfungsmethoden informiert.