Freitag, 25. November 2022

Änderung des Erwerbsersatzgesetzes

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Erwerbsersatzgesetzes wird sichergestellt, dass der Entschädigungsanspruch im Rahmen des Mutterschaftsurlaubs auch dann fortbesteht, wenn eine Parlamentarierin ihr politisches Mandat wahrnimmt und an Ratssitzungen teilnimmt. Die Vorlage ist aus verschiedenen Überlegungen zu begrüssen.

Einerseits wird unter der bestehenden Gesetzeslage eine Parlamentarierin während ihrem Mutterschaftsurlaub faktisch daran gehindert, ihr politisches Mandat auszuüben. Denn derzeit erlischt ihr Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung, wenn sie für eine Abstimmung im Rat präsent ist. Sie kann somit während Monaten dem Auftrag, den sie von ihren Wählerinnen und Wählern erhalten hat, nicht nachkommen – ausser, sie verzichtet auf die Mutterschaftsentschädigung. Da es in den meisten Parlamenten keine Stellvertretungslösungen gibt, kann ihre Stimme auch nicht ersetzt werden. Dies ist aus demokratiepolitischen Überlegungen nicht vertretbar.

 

Andererseits ist die heutige Regelung auch mit Blick auf die Gleichstellung problematisch. Denn während bei einer einmaligen Abstimmung im Rat von einer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit der Mutter ausgegangen wird, kann ein politisch aktiver Vater seinen Vaterschaftsurlaub beliebig oft unterbrechen, ohne dass der Anspruch auf den Erwerbsersatz erlischt. Konkret bedeutet das, dass die Geburt eines Kindes mit der parlamentarischen Tätigkeit seines Vaters vereinbar ist, nicht jedoch mit jener der Mutter. Diese Ungleichbehandlung ist nicht zeitgemäss und muss behoben werden, weshalb wir die Vernehmlassungsvorlage ausdrücklich begrüssen.