Donnerstag, 18. Februar 2021

Stellungnahme zur Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz

Wir setzen uns für eine nachhaltige Produktion ein, auch beim Palmöl. Es braucht strenge Zertifizierungssysteme, deren Einhaltung überwacht und die laufend weiterentwickelt werden.

Allgemeine Beurteilung der Vorlage

Die Grünliberalen anerkennen die fortschrittlichen Bestimmungen zur Sicherung der Nachhaltigkeit präferenziell behandelter Palmöleinfuhren sowohl im Abkommen als auch im Entwurf zur Verordnung. Zentral ist die Angemessenheit der vorgesehenen Massnahmen in einem entwicklungs- und handelspolitisch dynamischen Kontext. Wie im erläuternden Bericht ausgeführt wird, muss die Umsetzung «im Sinne der Nachhaltigkeit möglichst strikt sein, gleichzeitig aber so wenig handelshemmend wie möglich.» Das bedingt einen evolutiven, effizienten und effektiven Umsetzungsprozess.

 

Die Stellungnahme betrifft vor allem die Auswahl der Zertifizierungssysteme und der vorgesehenen Kontrollen (tracing) und Sanktionen. Auch die Begleitmassnahmen entlang der gesamten Lieferkette benötigen angesichts des schwierigen Umfelds einer steten Aufmerksamkeit.

 

 

Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen

Art. 2, 4 und 5 (Nachhaltigkeitsnachweis mittels Lieferkettenzertifikat):

Die Grünliberalen begrüssen die Absicht des Bundesrates, den notwendigen Nachhaltigkeitsnachweis «so wenig handelshemmend wie möglich» zu erbringen. Es braucht eine einfache und klare Aufgabenteilung zwischen den verschiedenen Akteuren. Das im Entwurf vorgesehene Prozedere erscheint vor diesem Hintergrund zweckmässig: Die Einhaltung der Nachhaltigkeitsziele wird durch das private Zertifizierungssystem überprüft, das SECO genehmigt das Zertifikat und die Zertifizierungssysteme werden – was besonders wichtig ist –periodisch überprüft (siehe nachstehend zu Art. 6).

 

Missbrauchsbekämpfung, mit adäquaten Sanktionen und Ahndung von Rückfällen, ist eminent wichtig. Sie kann schon heute mit den bestehenden Instrumenten der zuständigen Behörden sichergestellt werden. Im vorliegenden Fall sind verschiedene Überwachungsmechanismen, Monitoring, Berichte und Zusammenarbeit mit Partnerorganisationen entlang der gesamten Lieferkette vorzusehen. Für nachhaltiges Palmöl sind deshalb auf Bundesebene nicht nur die Zollbehörden, sondern auch weitere Departemente und Ämter zuständig – am Besten in einem für die Operateure einfach vollziehbaren sog. «One-window»-Verfahren.

 

Art. 3 und 6 (Zugelassene Zertifizierungssysteme und deren Überprüfung):

Die Grünliberalen unterstützen die vier vorgesehenen Zertifizierungssysteme, da die aufgeführten Systeme aus ökologischer Sicht wesentlich robuster sind als der in Indonesien weit verbreitete ISPO-Standard (Art. 3).

 

Die Grünliberalen begrüssen die regelmässige Überprüfung der Zertifizierungssysteme (Art. 6) durch das SECO und das BAFU, besonders im Sinne einer Effizienz- und Effektivitäts-Verbesserung. Dabei soll eine möglichst weitgehende Harmonisierung namentlich mit entsprechenden EU-Regeln sowie mithilfe von neuen Technologien angestrebt werden. Dabei ist beispielsweise an die Luftüberwachung von Plantagen durch Drohnen und geostationären Satelliten, Isotopen-Daten und Absprachen mit «Trusted»-Grosshändlern zu denken. Spezifische Projekte wie die vom WWF Schweiz auch in Indonesien geförderten «Biodiversitätsbrücken» (zwischen durch Plantagen getrennten Primärwäldern und Biotopen) sollen besonders gefördert werden. Das im Jahr 2020 festgestellte Wachstum der Orang-Utan-Populationen, etwa in Kalimantan, ist ein erfreulicher Ausweis für den Erfolg solcher Massnahmen der internationalen Entwicklungszusammenarbeit.