Freitag, 8. Januar 2021

Energieverordnungen

Die Grünliberalen unterstützen die Änderungen und Präzisierungen der Verordnungen. Diese schaffen Klarheit und bringen Vereinfachungen für die Betroffenen. Insbesondere die Anpassungen der NIV und VPeA führen zu mehr Flexibilität durch weniger administrativen Aufwand beim Bau von Photovoltaikanlagen. Der Ausbau von Solaranlagen ist essenziell für das Erreichen der ambitionierten Ziele der Schweizer Energiestrategie. Die Vereinfachung der Verordnungen ist zwar ein Schritt in die richtige Richtung. Die Solarbranche ist jedoch auf weitere Vereinfachungen der gesetzlichen Vorgaben angewiesen, damit der Ausbau von erneuerbaren Energien gemäss den Zielen gesteigert werden kann.

Totalrevision der Rohrleitungssicherheitsverordnung (RLSV)
Die Grünliberalen begrüssen, dass die sicherheitstechnischen Vorschriften für Projektierung, Bau, Betrieb und Unterhalt von Rohrleitungsanlagen zur Beförderung von Erdöl und Erdgas dem neuesten Stand der Technik und der Praxis angepasst werden. Schäden an Öl- und Gasleitungen können für die Umwelt und Sicherheit gravierende Auswirkungen haben. Oft werden die Schäden gar nicht oder erst spät erkannt. Der technologische Fortschritt, insbesondere mit der Entwicklung von Sensoren und digitalen Überwachungsmöglichkeiten, ermöglicht es heute, Schäden frühzeitig zu erkennen und so die Sicherheit der Infrastrukturen zu erhöhen.

 

Totalrevision der Safeguardsverordnung (SafeguardsV)
Die Grünliberalen unterstützen die Revision der Safeguardsverordnung (u.a. Einführung des Konzeptes «Safeguards by Design» bei der Planung neuer Anlagen).

 

Teilrevision der Leitungsverordnung (LeV)
Die Grünliberalen unterstützen die Präzisierung der Teilrevision der Leitungsverordnung (LeV) zur Regelung des Mehrkostenfaktors für Erdverkabelung. Die Anpassung schafft Klarheit und bietet bei kritischen Projekten die Möglichkeit, flexible Varianten für Freileitungen und Erdverkabelungen zu evaluieren und durch unterschiedliche Modelle zu finanzieren.

 

Teilrevision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV)
Die Grünliberalen unterstützen die Teilrevision der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV). Die Erweiterung der Berufsgruppen, welche eine eingeschränkte Installationsbewilligung erhalten können, ist zu begrüssen. Ebenso wird die ESTI-Prüfung unterstützt, um den Standard bei Qualität und Sicherheit der Anlagen hoch zu halten.

 

Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA)
Die Grünliberalen unterstützen die Teilrevision der Verordnung über das Plangenehmigungsverfahren für elektrische Anlagen (VPeA). Insbesondere die Reduktion der administrativen und finanziellen Anlagen wird begrüsst, da PV-Anlagen > 30kWp nicht mehr vom ESTI bewilligt werden müssen. Das Plangenehmigungsverfahren hat nur marginal zur Sicherheit der Installationen beigetragen, da heutzutage eine PV-Anlage aus Standardkomponenten besteht und mit Standardschemas geplant und gebaut wird.

 

Teilrevision der Energieeffizienzverordnung (EnEV)
Die Grünliberalen begrüssen die Anpassung der Energieeffizienzverordnung. Es ist sachgerecht, dass das Bundesamt für Energie serienmässig hergestellte Anlagen und Geräte stichprobenweise energietechnisch überprüfen kann. Den Grünliberalen ist es ein Uranliegen, dass die Kunden beim Kauf von Gütern grösstmögliche Transparenz über deren Eigenschaften erhalten und ihren Kaufentscheid nicht allein auf den Preis abstützen. Das Vertrauen in die Deklaration wird durch unabhängige Kontrollen gesteigert und gibt dem Konsumenten mehr Sicherheit bei Kaufentscheiden.