Mittwoch, 28. Juni 2017

Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Die Grünliberalen lehnen die vorgeschlagene Änderung aus verschiedenen Gründen ab:

• Der Gesetzesvollzug funktioniert insgesamt zufriedenstellend. Es sind keine grundlegenden Vollzugsprobleme bekannt. Die verschiedenen Gesetzesanpassungen, die lediglich die geltende Praxis festhalten (z.B. die ausdrückliche Erwähnung von Vermächtnisnehmern im Gesetz), rechtfertigen für sich allein kein Gesetzgebungsprojekt.

• Das Gleiche gilt auch für die Massnahmen zur Vereinfachung des Verfahrens. Zwar leuchtet es im Sinne der Verfahrensbeschleunigung und -ökonomie beispielsweise ein, dass es pro Kanton nur ei-ne Rechtsmittelinstanz geben soll. Es gibt aber keinen Grund, das im Bundesrecht zwingend vorzuschreiben. Vielmehr sollte es den acht Kantonen, die das in ihrem Recht derzeit noch nicht vorsehen, weiterhin frei stehen, eine einzige Rechtsmittelinstanz einzusetzen.

• Abgelehnt wird weiter, dass der Erwerb von Hauptwohnungen durch Nicht-EU-EFTA-Staatsangehörige wieder der Bewilligungspflicht unterstellt werden soll. Es geht dabei um Wohnungen und Einfamilienhäuser, die ausschliesslich zur Eigennutzung erworben werden, und nicht um Renditeliegenschaften. Der Erläuternde Bericht liefert für diese Verschärfung keinerlei Begründung. Es ist daher unklar, was mit dieser Verschärfung bezweckt werden soll.

Begrüsst wird hingegen, Staatsangehörigen aussereuropäischer Länder den Zugang zu Genossenschafts-wohnungen zu ermöglichen, wie es im Postulat Hodgers (11.3200) angeregt wird. Dafür genügt aber eine Änderung der betreffenden Verordnung (Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland). Der Bundesrat wird eingeladen, diese Anpassung umgehend vorzunehmen.

Als mögliche Weiterung der Vorlage wird vom Bundesrat eine Revision betreffend Betriebstättegrundstücke sowie Wohnimmobiliengesellschaften zur Diskussion gestellt. Dabei geht es um Verschärfungen bzw. Verbote, wie sie in den vom Ständerat abgelehnten Motionen 13.3975 und 13.976 von Frau Nationalrätin Jacqueline Badran gefordert wurden. Die Grünliberalen lehnen diese Verschärfungen ab. Sie sind unnötig und tragen nichts zur Lösung des Problems hoher Mietpreise bei.

Grundsätzlich möchten die Grünliberalen in Erinnerung rufen, dass der Boden ein knappes Gut ist. Die Bedeutung des Bodens für die Menschen, die darauf leben, und die Volkswirtschaft kann kaum überschätzt werden. Die Regelung der Eigentumsverhältnisse an Grund und Boden ist daher für jeden Staat von zentraler Bedeutung, besonders für die Schweiz, deren knapper Siedlungsraum dazu führt, dass die Landschaft von Zersiedlung bedroht wird. Mit dem Bevölkerungswachstum steigt die Bedeutung der Bodenordnung zusätzlich, da der verfügbare Boden pro Kopf kleiner wird. Aus diesen grundsätzlichen Überlegungen ist es problematisch, wenn das Grundeigentum eine zeitlich unbeschränkte Monopolisierung der Bodennutzung ermöglicht, was durch eine Konzentration des Grundeigentums in den Händen weniger Personen noch akzentuiert wird. Eine qualitativ hochstehenden Siedlungsdichte mit attraktiven und auch für untere und mittlere Einkommensschichten bezahlbaren Wohnungsmieten bedingt einen funktionierenden Markt und Anreize, die bestehenden Flächen auch zu nutzen, Flächen und Gebäude zu transformieren und der Baulandhortung entgegen zu wirken. Die in ihrer Grundhaltung ausländerfeindliche Lex Koller kann daher aus Sicht der Grünliberalen nicht das Ende aller Überlegungen sein, sondern höchstens als Übergangslösung bis zu einer besseren, diskriminierungsfreien Regelung dienen, die der Bedeutung des Bodens für die Gesellschaft gerecht wird.

Die Grünliberalen fordern den Bundesrat auf, Massnahmen im Raumplanungsrecht zu entwickeln, die mittelfristig die Aufhebung der Lex Koller erlauben würden. Als mögliches Instrument kommt beispielweise die Schaffung von Zonen in Frage, die ein besonders verdichtetes Bauen ermöglichen. Dabei ist mit richtig gesetzten Anreizen eine angemessene Durchmischung der Bevölkerung anzustreben und sicherzustellen, dass der neu geschaffene Wohnraum auch für den Mittelstand bezahlbar ist. Auch könnten im Rahmen der Quar-tierplanung unterschiedliche Konzepte ausgearbeitet und unter Einbezug der lokalen Bevölkerung und Wirtschaft geprüft werden – Stichwort Testplanung –, um die besten Lösungen zu ermitteln.