Mittwoch, 28. August 2019

Transparenz bei der Politikfinanzierung

Die Grünliberalen unterstützen mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung, wir haben im Parlament jeweils auch so votiert. Deshalb begrüssen wir die Absicht der staatspolitischen Kommission des Ständerates, zur Volksinitiative «Für mehr Transparenz in der Politikfinanzierung (Transparenz-Initiative)» einen indirekten Gegenvorschlag auszuarbeiten. Die Grünliberalen bevorzugen dazu ein Anreizsystem. Konkret sollen die staatlich finanzierten Fraktionsbeiträge nur noch an Parteien ausgezahlt werden, welche ihre Finanzierung offenlegen. Die Gesamtsumme der Fraktionsbeiträge soll dabei nicht gekürzt werden, sondern an die Fraktionen fliessen, welche die ihre Parteienfinanzierung freiwillig offenlegen.

In einem modernen Rechtsstaat ist es ein legitimes Anliegen, dass die Bevölkerung in Erfahrung bringen kann, welche Interessen eine Partei vertritt. Umfragen zeigen, dass die Bürgerinnen und Bürger mehr Transparenz in der Parteienfinanzierung erwarten. Die Schweiz ist das einzige Mitglied des Europarates, das keine Vorschrif-ten zur Parteienfinanzierung kennt, was oft mit den Eigenheiten des Schweizer Politsystems, konkret mit der direkten Demokratie und dem Föderalismus,  begründet wird. Doch Politik funktioniert im 21. Jahrhundert schlicht nicht mehr ohne ein gesundes Mass an Transparenz. Das schwächt nicht etwa die direkte Demokratie, im Gegenteil, es stärkt sie langfristig.

 

Die Grünliberalen teilen die Ansicht der staatspolitischen Kommission des Ständerates, dass detaillierte Best-immungen betreffend die Transparenz der Finanzierung von politischen Parteien sowie von Wahl- und Abstim-mungskampagnen idealerweise nicht in die Verfassung gehören. Deshalb ist ein indirekter Gegenvorschlag auf Gesetzesstufe sinnvoll. Auch die Fokussierung auf die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Par-teien scheint uns zielführend.

 

Gesucht sind Regeln, die ein Umdenken hin zu mehr Transparenz ermöglichen, die Schweizer Eigenheiten aber respektieren und ausreichend Zeit für eine schrittweise Anpassung lassen. Im Kanton Tessin sind politische Parteien verpflichtet, der Staatskanzlei jährlich die Herkunft von Spenden über 10 000 Franken offenzulegen, um die Fraktionsbeiträge zu erhalten. Analog zum Tessiner Modell sollen die jährlich 6,7 Millionen Franken Fraktionsbeiträge auf jene Fraktionen verteilt werden, deren Parteien ihre Finanzierung offenlegen. Es ist eine praktikable Offenlegungsbestimmung vorzusehen, z. B. eine Limite pro Jahr und Spender oder Spenderin. Eine solche Regel ist unbürokratisch umsetzbar. Mit dieser Variante können Erfahrungen über die Praktikabilität von Transparenzvorschriften in einem direktdemokratischen Milizsystem gesammelt werden, ohne auf einen Schlag Tausende zumeist ehrenamtlich organisierte Lokalparteien zu reglementieren. Sie setzt auf Anreize statt auf Zwang: Die Parteien entscheiden weiterhin selber, ob sie ihre Rechnung inklusive Herkunft offenlegen.