Donnerstag, 29. August 2019

Unternehmensnachfolge

Die Grünliberalen wollen in einer pluralistischen Gesellschaft leben, in der die individuelle Freiheit und die Eigenverantwortung einen hohen Stellenwert geniessen. Wirtschaftspolitisch wollen die Grünliberalen das Unternehmertum, insbesondere die KMU, als wichtigen Eckpfeiler unserer Wirtschaft mit guten Rahmenbedingungen unterstützen. Gesellschaftspolitisch wollen die Grünliberalen die Gleichstellung von Mann und Frau und aller Familien- und Lebensmodelle sicherstellen und fordern die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare.

Aus dieser politischen Grundhaltung heraus leiten die Grünliberalen für ein zeitgemässes Erbrecht folgende allgemeinen Forderungen ab: 

1. Die Entscheidungsautonomie und Eigenverantwortung des Erblassers muss im Zentrum der erbrechtlichen Regelungen stehen. Das bedingt eine möglichst weitgehende Freiheit, über sein Vermögen letztwillig zu verfügen (Verfügungs- bzw. Testierfreiheit). Der Erblasser soll privatautonom entscheiden können, was nach seinem Tod mit seinem Vermögen geschieht. Es ist jeder Einzelnen und jedem Einzelnen zu überlassen, welche Personen sie/er mit ihrem/seinem Vermögen begünstigen will. Gerade Unternehmerinnen und Unternehmern soll es möglich sein, mit entsprechenden Verfügungen sicherzustellen, dass ihre Unternehmen bei einem Erbgang nicht zerstückelt und damit in ihrer Kontinuität nicht gefährdet werden. 

 

2. Der Gesetzgeber soll die verschiedenen Familien- und Lebensmodelle gleich behandeln, indem er nicht das eine Modell gegenüber dem anderen privilegiert. Das schliesst nicht aus, die verschiedenen Modelle (Ehe, eingetragene Partnerschaft, faktische Lebensgemeinschaft, Leben als Single etc.) unterschiedlich zu regeln, sofern alle Modelle frei zugänglich sind (Stichwort „Ehe für alle“) und frei gewählt werden können. 

 

3. Die Verfügungs- bzw. Testierfreiheit findet ihre Grenze an der Verantwortung der Erblasserin bzw. des Erblassers für getroffene Lebensentscheidungen.