Montag, 14. Oktober 2019

Betäubungsmittelgesetz (Vereinfachung und Erweiterung des Umgangs mit zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln)

Die Grünliberalen unterstützen die vereinfachte Zulassung von Cannabis für medizinische Zwecke. Es ist richtig, dass zu diesem Zweck das Verkehrsverbot im Betäubungsmittelgesetz aufgehoben wird.

Die Grünliberalen begrüssen, dass mittels eines Health Technology Assessments namentlich die Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit von zulassungsbefreiten Cannabisarzneimitteln geklärt werden soll. So kann beurteilt werden, ob die Kriterien der Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit (WZW-Kriterien) für die Aufnahme in die Spezialitätenliste (SL) oder in die Arzneimittelliste mit Tarif (ALT) erfüllt sind. Ist das der Fall, ist eine Vergütung durch die Grundversicherung (OKP) möglich, was für wenig vermögende Kranke sehr wichtig ist.

 

Die Grünliberalen begrüssen, dass der landwirtschaftliche Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in der Schweiz ermöglicht werden soll. Somit liegt die Kontrolle der Qualität der Pflanze aber auch die Anwendung von möglichen Pestiziden bei den schweizerischen Behörden. Eine sichere und gute Qualität sollte mit einem Güte-Label gekennzeichnet werden.