Die zentralen Ziele und Werte der Schweizer Aussenpolitik sind in der Bundesverfassung in Art. 54 verankert. Dazu gehören die Wahrung der Unabhängigkeit der Schweiz und die Förderung des friedlichen Zusammenlebens der Völker. Sicherheitspolitisch stehen die Sicherheit und der Schutz des Landes und der Bevölkerung im Zentrum (Art. 57 BV). Die Neutralität ist kein Selbstzweck, sondern ein Instrument zur Erreichung der genannten Ziele. Zur Förderung der Stabilität und des Friedens in der Welt, aber auch für unsere eigene Sicherheit wird die Wahrung der völkerrechtlichen Friedensordnung angestrebt.
Wir Grünliberalen unterstützen das aktive Engagement der Schweiz als Vermittlerin in Konfliktsituationen und als Anbieterin guter Dienste. Dabei stellt die Schweiz ihre humanitäre Hilfe ins Zentrum ihres Engagements. Unsere humanitäre Tradition steht über einer engen Auslegung des Neutralitätsrechts. Die Schweiz stellt zudem der notleidenden Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten Schutzmaterialien zur Verfügung und beteiligt sich an der medizinischen Versorgung. Sie stärkt die Rahmenbedingungen für das internationale Genf, damit sie ihre Rolle als Vermittlerin für Frieden und Stabilität in der Welt auch in Zukunft wahrnehmen kann. Friedensfördernden Auslandeinsätzen der Schweizer Armee stehen wir Grünliberalen offen gegenüber, sofern diese Einsätze international und völkerrechtlich legitimiert sowie breit abgestützt sind.
Wir Grünliberalen fordern die Ausgestaltung der Neutralitätspolitik entlang folgender Grundsätze:
- Förderung der liberalen Demokratie und der völkerrechtlichen Prinzipien: Die Schweiz bekennt sich zu den grundlegenden Werten einer liberalen Demokratie und der völkerrechtlichen Prinzipien: Persönliche Freiheit, Rechtsstaatlichkeit, Gewaltverbot zwischen Staaten und Menschenrechte. Das Neutralitätsverständnis der Schweiz muss zum Ziel haben, diese Werte in der Weltgemeinschaft zu stärken respektive ihre Schwächung zu verhindern. Ein Angriffskrieg ist gemäss UNO ein Verbrechen gegen den Weltfrieden und der Aggressor völkerrechtlich für sein Handeln haftbar. Die Schweiz braucht eine selbstbewusste und zeitgemässe Interpretation des Neutralitätsrechts. Bei einer Verletzung des Völkerrechts soll die Schweiz deshalb Massnahmen, die zur Verteidigung unserer Sicherheit und dieser Werte beitragen, höher gewichten als eine allfällige Verletzung eines herkömmlich verstandenen Neutralitätsrechts. Die Schweiz setzt sich zudem dafür ein, das Völkerrecht im Sinne der universellen Werte und Rechte laufend weiterzuentwickeln.
- Für die Übernahme internationaler Sanktionen: Die Übernahme von Sanktionen zur Verteidigung der liberalen Demokratie und der völkerrechtlichen Prinzipien ist im ureigenen sicherheitspolitischen Interesse der Schweiz. Entsprechend unterstützen wir Grünliberalen konsequent die Übernahme von Sanktionen gegenüber Staaten, welche das Völkerrecht verletzen.
- Die Schweiz bleibt bündnisfrei, fördert aber die Zusammenarbeit mit der EU und der NATO: Die Schweiz schliesst sich weiterhin keinem militärischen Bündnis an. Damit im heutigen Umfeld jedoch eine umfassende Verteidigungsfähigkeit der Schweiz im Angriffsfall sichergestellt werden kann, muss die Schweiz durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit der EU und der NATO an der europäischen Sicherheitsarchitektur mitwirken. Die Interoperabilität der Schweizer Armee mit den Truppen der NATO und der EU muss gewährleistet sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass die Schweiz an NATO-Übungen zur gemeinsamen Verteidigung teilnimmt.
- Reform der Regeln für die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern: Die Schweiz soll die Wiederausfuhr von Rüstungsgütern in demokratische Staaten, die völkerrechtswidrig angegriffen werden, ermöglichen. Ansonsten exportiert die Schweiz keine Rüstungsgüter an kriegsführende Länder, ebenso wenig an Länder in Bürgerkriegssituationen oder an Länder, die systematische die Menschenrechte missachten.